DMM Der Mobilitätsmanager

3 www.dmm.travel Von wegen König Kunde. Airlines müssen ihren Passagieren den gezahlten Flugpreis im Fall einer Stornierung nicht erstatten. Der BGH begründete das Urteil damit, dass der Ausschluss des Kündi- gungsrechts die Fluggäste nicht unangemessen entgegen der Gebote von Treu und Glauben benachteilige. Der VDR hält den Richterspruch für alles andere als in Ordnung. ••• Was für eine Zeit: Schwarzfahrer-Bestrafun- gen, Gratis-ÖPNV, Dieselfahrverbote, wüten- de Autobesitzer, ratlose Politik und störrische Autobauer, verpasste Klimaziele und eine drohende EU-Klage wegen schlechter Luft. Sel- ten bekam das Thema „Verkehr“ so viel Auf- merksamkeit in der Öffentlichkeit. Genau das aber brauchen wir, damit sich was bewegt. Tal der Tränen durchschritten. Die Busi- ness Aviation verspürt nach den Strömungs- abrissen der letzten Jahre endlich wieder Auf- wind unter den Tragflächen. Mehr in unserer Titelstory. Im Netz liegt die Zukunft: Es geht nicht bloß um die Modernisierung des Straßen- und Schienennetzes, es geht um die Vernetzung aller Verkehrsträger über das Internet. Die Bosch-Gruppe hat z.B. zusammen mit Part- nern einen intermodalen Mobilitätsassisten- ten entwickelt, der das Planen, Buchen und Bezahlen von Car- und Bikesharing, Bahnen und Bussen ermöglicht. Und in 2018 soll ver- netztes Parken mit Bosch-Technik erstmals Realität werden, sei es, dass Autos in Park- häusern selbstständig freie Plätze ansteuern, sei es, dass sie mit Sensoren Parklücken am Straßenrand erkennen und in eine Online- Karte einspeisen. Das eine wie das andere erleichtert z.B. automobilen Businesstravel- lern den Alltag in urbanen Regionen. Funktio- nieren soll’s über eine Automotive Cloud Suite. Schon bald wird es über 20 Services aus der „shared Mobility“, der intermodalen Mobilität und auf Vernetzung basierenden Service-Angeboten für Autofahrer geben. Digitalisierung. Auch in der Geschäftsreise- branche gilt die Digitalisierung als die Innova- tion schlechthin. Aber: Sie wird viele Jobs fres- sen, auch und insbesondere im Service- und Verwaltungsbereich. Als Ansprechpartner wird in Zukunft das Smartphone dienen. Na- türlich werden auch neue Tätigkeiten entste- hen, aber nur ein Bruchteil dessen, was verlo- ren geht. Die politische Frage dazu lautet: Schaffen wir ein staatliches Garantiesystem, das den Menschen ermöglicht, beruflich etwas Neues auszuprobieren? Halten wir am Alten fest, bekommen wir ein Problem. Es gibt den Vorschlag, dass, wer mit Maschinen sozialver- sicherungspflichtige Jobs ersetzt, dafür in die Sozialkassen einzahlen muss. Unterm Strich weiß keiner eine Antwort. Na bravo. Persönliches geht über alles. Um ihre Kun- den persönlich zu treffen, steigen Geschäfts- reisende täglich in den Geschäftswagen, in den Zug oder ins Flugzeug. Seit 2010 hat sich die Zahl der Dienstreisen erhöht, von 154,8 Millionen auf den Rekordwert von 185 Mio. im Jahr 2017. Zählt man die Dienstfahrten mit dem Geschäftswagen hinzu, kommen loc- ker mehr als ½ Mrd. Geschäftsreisen zusam- men. Parallel dazu stiegen auch die Ausgaben für Dienstreisen incl. Ausgaben des Geschäfts- wagensektors auf mehr als 160 Mrd. Euro. Aber seit Jahren wird hin und her diskutiert, ob virtuelle Geschäftsreisen sinnvoller und vor allem Kosten sparender sind als physische. Fakt ist: Videokonferenzen, Skype & Co. kön- nen bis heute kein vollwertiger Ersatz sein. Und es gibt Situationen, in denen fatal und gerade geschäftsschädigend wäre, nicht per- sönlich zu erscheinen. Problembär Diesel. Die Frühjahrsmesse in Genf war eine Art Stimmungsbarometer für die Automobil-Branche. In Summe ist der Ausblick auf das Jahr 2018 von Genf für die Autobranche gut. Die Welt funktioniert, wenn auch der Deutschland-Motor stottert. Das Erfolgsmodell Diesel ist zum Problembär geworden. Zu hoffen ist, dass die Autobauer endlich Mut fassen. Jeder Tag ohne klares Bekenntnis zu Hardware-Umrüstungen schä- digt die Reputation und erhöht das Tempo beim Ausstieg aus dem Diesel. Freuen Sie sich auf eine interessante Lektüre und schauen Sie gerne auf dmm.travel und newfleet.de vorbei. Gernot Zielonka Herausgeber und Chefredakteur BE IM BGH IST DER KUNDE BETTLER Der Geschäftsreiseverband hätte sich im Sinne der Flexibilität von Dienstreisen ein kundenfreundlicheres Vor- gehen der Fluggesellschaften gewünscht. Der BGH aber hatte am 20. März 2018 in letzter Instanz gegen zwei Lufthansa-Passagiere entschieden, die ihre Flüge in die USA wegen Krankheit rund zwei Monate vor dem Flug- termin abgesagt hatten – erstattet bekamen sie nur einen lächerlichen Betrag für nicht verbrauchte Steuern. Editorial • Unter uns

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