DMM Der Mobilitätsmanager

23 www.dmm.travel A1-Ärger Online-Info www.familienunternehmen.de/de/die-stiftung-familienunternehmen Informationen dort konkret abgefragt werden, hat sie nicht festgelegt – auch nicht für eine Bescheinigung gemäß Artikel 16 der entsprechenden EU-Verordnung; dieser regelt Ausnahmefälle, zum Beispiel für längere Entsendedauern. So hat jeder Staat etwas andere Datenanforderungen und – im nächsten Schritt – auch einen anderen Digitalisierungsgrad für das Antragsverfahren. In Deutschland beispielsweise kann man die eingegeben Daten nicht speichern; das will der Datenschutz hier zu Lande so. In 82 Interviews mit Unternehmen der betrachteten Länder machten die Forscher den Praxistest. In Deutschland kostet das Anmeldeverfahren für jeden einzelnen Antrag viel Zeit (26 Minuten) und besonders viel Geld (mehr als 10 Euro). Hinzu kommen längere Wartezeiten bis zur Erteilung der Bescheinigung. Auch müssen sich hier die Personalverantwortlichen besonders lange mit den Erfordernissen beschäftigen, um den Antrag korrekt stellen zu können. Forscher empfehlen ein einheitliches EUPortal. Die Autoren der Studie empfehlen, das 2021 von der EU gestartete Pilotprojekt zu einem digitalen europäischen Sozialversicherungsausweis voranzutreiben, mit der sich die Zugehörigkeit zum heimatlichen System beweisen ließe. Damit würde die A1-Bescheinigung überflüssig. Kurzfristig sollten die Anträge schlanker gestaltet und ein EU-Portal für die Antragsstellung geschaffen werden. Bis dies gelingt, soll Deutschland sein Portal benutzerfreundlicher gestalten und dafür sorgen, dass die Angaben im Formular für dasselbe Unternehmen und dieselbe Person nur einmal eingestellt werden müssen („once only“). ••• In diesem Teil der Studie werden die regulatorischen Belastungen im Zusammenhang mit der Ausstellung der A1-Bescheinigung in vier europäischen Ländern anhand des Konzepts der Erfüllungskosten verglichen. Die empirische Bewertung erfolgte anhand von insgesamt 82 Interviews, die mit Unternehmen und Experten in allen vier Mitgliedstaaten geführt wurden. Gegenwärtige Handhabung • In allen vier Ländern wird zur Beantragung einer A1-Bescheinigung eine Online-Lösung angeboten. Beim Vergleich der einzelnen Länder unterscheidet sich die Benutzerfreundlichkeit beträchtlich. Während Frankreich inzwischen einen vollständig automatisierten Ablauf anbietet und Österreich auf ein bestehendes Portal setzt (ELDA), erfordern die Lösungen in Deutschland und Italien mehr Informationen von den Nutzern. • Die Gesamtzeit für die Beantragung einer A1-Bescheinigung unterscheidet sich beträchtlich – von über 30 Minuten in Italien bis knapp unter 20 Minuten in Österreich und Frankreich. In Deutschland wurde die mittlere Zeit auf etwa 26 Minuten geschätzt. Das umfasst die Zeit für die Zusammenstellung und Übermittlung der Angaben sowie die Erteilung der Bescheinigung. Diese Gesamtzeit für die Beantragung bedeutet Erfüllungskosten im Bereich von sieben Euro je Vorgang in Österreich (6,80 EUR) und Frankreich (7,12 EUR) bis zu über zehn Euro in Italien und Deutschland (10,28 EUR). Die wirtschaftlichen Gesamtkosten sind in Deutschland am höchsten (etwa 16,7 Mio. EUR in 2019) und in Österreich am niedrigsten (0,66 Mio. EUR), gefolgt von Frankreich (0,83 Mio. EUR) und Italien (1,66 Mio. EUR). Darin drücken sich allerdings im Wesentlichen die großen Unterschiede bei der Anzahl der ausgestellten A1-Bescheinigungen in den jeweiligen Ländern aus. • Vor Antragstellung müssen sich die Unternehmen mit den rechtlichen Voraussetzungen vertraut machen. Der Aufwand, sich mit der Rechtslage vertraut zu machen, unterscheidet sich zwischen den vier Ländern; er wurde für Deutschland als besonders hoch beschrieben. • Die Zeit, die für die Zusammenstellung der zu übermittelnden Informationen (z. B. zu Gehältern) erforderlich ist, unterscheidet sich zwischen den Ländern ebenfalls. Frankreich hat kürzlich eine Once-Only-Lösung eingeführt und bietet in deren Rahmen ein mittels Sozialversicherungsdaten vorausgefülltes Formular. Damit wird die Zeit für Zusammenstellung und Eintragung der Daten beträchtlich verkürzt. • Das Ausfüllen der bereitgestellten Online-Formulare unterscheidet sich ebenfalls zwischen den Ländern. Insbesondere die französische Once-Only-Lösung sowie die Nutzung des ELDA-Portals in Österreich verkürzen die zum Ausfüllen der Formulare nötige Zeit, während es z. B. die deutsche Lösung nicht gestattet, Beschäftigtendaten zu speichern. So müssen die Daten für jeden Antrag neu eingegeben werden. • Die Bearbeitung der Bescheinigung und deren Bereitstellungszeit durch die zuständigen Behörden folgen einem ähnlichen Muster. In Frankreich wird der Antrag normalerweise sofort bearbeitet und kann auf dem Portal heruntergeladen werden. Obgleich eine Ausstellung der Bescheinigungen innerhalb von drei Werktagen gesetzlich vorgeschrieben ist, berichten Unternehmen in Italien und Deutschland von längeren Wartezeiten. Selbst kurze Verzögerungen bei der Ausstellung der Bescheinigungen behindern jedoch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere in Grenzregionen, wo kurzfristige Arbeitsaufenthalte über Grenzen hinweg nicht ungewöhnlich sind. Vorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands • Mit Einführung einer Europäischen Sozialversicherungskarte als Nachweis für die nationale Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung – konzipiert anhand der Grundsätze der Europäischen Krankenversicherungskarte – könnte es wesentlich seltener notwendig sein, A1-Bescheinigungen für die gleiche Person auszustellen. • Zusammenführung der Anforderungen und Prozesse der A1-Bescheinigung und der Entsenderichtlinie sowie Bereitstellung des Prozesses über ein zentrales EU-weites Portal, womit Unternehmen eine einzige Anlaufstelle für die Entsendung von Beschäftigten ins Ausland erhalten. Voraussetzung wären allerdings intensive Kooperation und Harmonisierung der Mitgliedstaaten untereinander. Damit stellt ein solches Portal eher eine langfristige Lösung dar. • Kurz- und mittelfristig sollten die Mitgliedstaaten und insbesondere Deutschland Portale einrichten, in denen alle relevanten Informationen zur Entsendung von Beschäftigten ins Ausland gebündelt sind und die eine benutzerfreundliche Beantragung von A1- Bescheinigungen ermöglichen, insbesondere anhand des Once-Only-Prinzips und unter Verwendung von Identifikationsnummern (wie etwa die steuerliche Identifikationsnummer in Deutschland). • Eine Vereinfachung der Anforderungen für einige Formen der Entsendung ins Ausland, z. B. nach Länge des Aufenthalts (weniger als fünf Tage), in Grenzregionen oder für besondere Arten der Arbeit wie etwa Home-Office. ••• Die wesentlichen Erkenntnisse der Bewertung der regulatorischen Belastungen (Prognos AG und CSIL)

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