DMM Der Mobilitätsmanager

16 Der Mobilitätsmanager 03/04.2024 Geschäftsreise • Ausland Text RED Fotos Unsplash I Benjamin Davies Online-Info concur.de Eine Dienstreise ins Ausland liegt bei einem zeitlich begrenzten Einsatz im Ausland ohne jegliche Änderung oder Ergänzung des Arbeitsvertrags und mit einem klar umgrenzten Arbeitsauftrag vor, der innerhalb der kurzen Zeitspanne erledigt werden soll. Als zeitliche Obergrenze können einige Wochen angesehen werden. Enthält der Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Verpflichtung zur Erbringung von Auslandsdienstreisen, hat der Arbeitnehmer dem zu entsprechen. Ob Auslandsdienstreisen kraft Direktionsrecht ohne ausdrückliche Vereinbarung einseitig angeordnet werden dürfen, hängt davon ab, ob die im Arbeitsvertrag vereinbarten „Dienste“ ihrer Natur nach mit gelegentlichen Auslandseinsätzen verbunden sein können. Dies trifft wohl angesichts der zunehmenden Internationalisierung im Wirtschaftsleben für einen Großteil der Berufsbilder zu. Eine ausdrückliche vertragliche Regelung ist aber sinnvoll. Durch die Auslandsdienstreise ändert sich das auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Recht nicht, weil sich der gewöhnliche Arbeitsort nicht ändert. Und arbeitszeitrechtlich gilt das deutsche Arbeitszeitgesetz auch auf einer Auslandsdienstreise. Vergütungsrechtlich sind die für die Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeitszeit zu vergüten. A1 ausgefüllt und 1A abgesichert. Neben inhaltlichen Themen und der Reisebuchung gehört auch der lückenlose Versicherungsschutz der Reisenden zur Vorbereitung einer Auslandsreise. Insbesondere Sozial- und Krankenversicherung müssen zum Schutz der Reisenden geklärt sein. Bei Dienstreisen in andere EU-Länder sowie die Schweiz und den Europäischen Wirtschaftsraum wird mit der obligatorischen A1-Bescheinigung die Sozialversicherung nachgewiesen. Einreisebestimmungen. Jedes Land hat eigene Bedingungen für die Einreise. Hier ist es wichtig, frühzeitig zu recherchieren, ob z.B. ein Visum beantragt werden muss und welche weiteren Auflagen zu erfüllen sind. Zudem empfiehlt sich ein Blick auf Reisepass und Personalausweis, um deren Gültigkeit zu überprüfen und diese bei Bedarf rechtzeitig vor der Reise neu zu beantragen. Reisezeit = Arbeitszeit? Gerade bei Dienstreisen ins außereuropäische Ausland können Reisezeiten schnell die Dauer eines klassischen Acht-Stunden-Arbeitstags überschreiten. Grundsätzlich gilt: Reisezeit ist Arbeitszeit. Gerade wenn Reisezeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit liegen und je nach Verkehrsmittel, greifen allerdings unterschiedliche Ausnahmeregelungen. Wer beispielsweise früh morgens mit dem Zug die Dienstreise antritt und auf der Fahrt ein Nickerchen macht, kann die Reisezeit nicht als Arbeitszeit geltend machen. Zu raten ist einen Blick ins Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu werfen. Für den Notfall planen. Vor Reiseantritt sollten sich Mobilitätsmanager/Reisende informieren, ob das Auswärtige Amt Reisewarnungen für das Zielland ausspricht und welche Sicherheitsvorkehrungen ihr Arbeitgeber für Auslandsreisen vorsieht. So nutzen manche Unternehmen beispielsweise relevante Reiseplan-Apps z.B. von International SOS. Zudem schadet es nie, vor Abflug die Nummern von Geschäftspartnern vor Ort, der Deutschen Botschaft sowie der Unterkunft abzuspeichern. Richtig abrechnen. Nach der Rückkehr steht die Abrechnung der angefallenen Reisekosten an. Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen angepasst. Dabei wurden hunderte Länder und Städte neu bewertet. Reisende sollten bei der Abrechnung allerdings genau hinschauen: In einigen Ländern gelten verschiedene Pauschbeträge. ••• DIENSTEISEN INS AUSLAND Die vertragliche Regelung von Auslandsdienstreisen ist sinnvoll. Information über das geplante Reiseland ist das A und O. In Zeiten des Kostensparens haben Geschäftsreisen einen neuen Stellenwert erhalten – Mitarbeitende sehen Dienstreisen zunehmend als Privileg an und planen sie daher sorgfältig. Führen Business-Trips ins Ausland, gibt es Besonderheiten und seit 2024 auch einige Neuerungen zu beachten.

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