43 www.dmm.travel Geschäftswagen • Gewerblicher Markt Text RED Fotos ADAC I Ford I DAT Online-Info adac.de I ford.de I dat.de ADAC. Nach einem kurzen Temperaturhoch war es im April vielerorts mit Temperaturen im einstelligen Bereich wieder kalt geworden. Doch was ist, wenn man bereits Sommerreifen aufgezogen hat und es wider Erwarten doch nochmal schneit? DMM weist darauf hin, dass die Empfehlung für Winterreifen von O bis O (Oktober bis Ostern) keine rechtliche Relevanz hat. Denn in Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Rechtlich gesehen müssen Autofahrer daher bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufziehen, wenn sie ihr Fahrzeug fahren wollen – unabhängig von der Jahreszeit. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wer andere behindert muss mit 80 Euro und ebenfalls mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem können bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kann es bei einem unverschuldetem Unfall Probleme geben, da man sich je nach Einzelfall ein Mitverschulden anrechnen lassen muss. Allen, die bereits Sommerreifen aufgezogen haben, ist zu raten, das Fahrzeug bei winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen stehen zu lassen und z.B. auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen. Andernfalls müssten die Winterreifen wieder aufgezogen werden. Andersherum ist es auch keine gute Idee, im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein. Zwar ist das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht explizit verboten, doch bei warmen Temperaturen können Winterreifen zu einem echten Sicherheitsrisiko werden: Sie verschleißen schneller und der Bremsweg verlängert sich deutlich. Tipp: Die richtige Bereifung den Witterungsverhältnissen anzupassen, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein. BKA. Die Zahl der Autodiebstähle nimmt stark zu, wie die polizeilichen Kriminalstatistiken für 2023 beweisen. Registriert wurden 29.985 geklaute Pkw/SUV, 17,5 % mehr als 2022. Die Fälle von Unterschlagungen von Kfz stiegen um 12,6 % auf 9.382. Ursachen sind eine täterseitige gestiegene Nachfrage, optimierte technische Werkzeuge zum Diebstahl sowie von den Autoherstellern zu verantwortende Lücken in der Kfz-Sicherungstechnik (Keyless-Go-Systeme). E-Auto-Hersteller. Für die Leasinganbieter und Autovermieter, die BEV in den Büchern habent, ist die richtige Einschätzung von E-Autos entscheidend für den Geschäftserfolg. Senken Hersteller die Preise für ihre BEV (geringerer Listenpreis oder höhere Rabatte) geraten die Restwerte unter Druck. Insbesondere die großen Autovermieter reduzieren deshalb ihre BEV-Bestände. Das wiederum wollen die Autohersteller verhindern. Wenn sie erreichen, dass ihre E-Autos von den Dienstleistern später in den Markt kommen, sinkt der Druck im Remarketing. Mit entsprechenden Anreizen – die Rede ist von Halteprämien – sollen die Leasinganbieter, Car Rentals usw ihre Elektroautos länger im Fuhrpark belassen. DAT. Mit B10 und XTL können Tankstellen zwei neue Dieselkraftstoffsorten anbieten. Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) hat im Auftrag des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) und des Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) die offizielle Liste „B10-/XTL-Verträglichkeit für Kraftfahrzeuge“ zusammengestellt. Diese Liste ist ab sofort über den Link https://www.dat.de/ b10-xtl-liste.pdf abrufbar. Diesel B10 ist ein Dieselkraftstoff mit bis zu 10 % Biodiesel. Biodiesel wird aus unterschiedlichen ölhaltigen biogenen Rohstoffen wie zum Beispiel Rapsöl oder aus biogenen Rest- und Abfallstoffen unter Zugabe von Methanol in einem chemischen Prozess (Ver- und Umesterung) hergestellt. Bei der neuen Dieselkraftstoffsorte XTL handelt es sich um einen paraffinischen Dieselkraftstoff gemäß der DIN EN 15940. XTL, das ist eine zusätzliche, hochwertige Kraftstoffsorte. Diese wird unter verschiedenen Bezeichnungen oder Markennamen angeboten und ist unter dem Namen HVO (Hydrotreated Vegetable Oils) bekannt. Das Kürzel XTL steht für „X to Liquid“. Das bedeutet: Ein beliebiger Rohstoff „X“ wird „to Liquid“, also in einen flüssigen Energieträger umgewandelt. Bei klimaschonenden Sorten ist das „X“ Platzhalter für z.B. biogene Rest- und Abfallstoffe, aus denen unter Zugabe von Wasserstoff der nach DIN EN 15940 genormte Qualitätskraftstoff XTL hergestellt wird. Flankierend zur Bereitstellung der Liste „B10-/XTL-Verträglichkeit für Kraftfahrzeuge“ hat die DAT eine informative Landingpage (https://www.dat.de/b10-xtl/) eingerichtet. Außerdem bietet die DAT erstmals eine Onlinerecherche zur B10-/ XTL-Verträglichkeit an. Es genügt die Eingabe der Automarke oder des Modellnamens des Dieselfahrzeugs, um zu den passenden Informationen zu gelangen. Ford. Eine strategische Partnerschaft geschlossen haben der Kölner Automobilhersteller Ford und Allego (Anbieter von Schnellladeinfrastruktur) zur Förderung der Elektromobilität i Deutschland. Demzufolge werden Hunderte von Ladesäulen an Ford-Händlerstandorten installiert. Modernster Ladeinfrastruktur soll kurze Ladezeiten ermöglichen. Die neuen Allego-Ladestationen bieten eine Ladeleistung von bis zu 400 kW und sind rund um die Uhr zugänglich. Sie sind zudem kompatibel mit allen CCS-fähigen Elektrofahrzeugen, unabhängig vom Hersteller. Laut Mathieu Bonnet, Vorstandsvorsitzender von Allego, reagiert sein Unternehmen mit dem Ausbau des Netzwerks auf die steigende Nachfrage nach Elektromobilität. Die Kooperation mit Ford erleichtert den Umstieg auf die Elektromobilität in ganz Europa. Die Allego-Schnellladestationen werden Teil des BlueOval-Ladeangebots von Ford sein, das Zugang zu mehr als 600.000 Ladepunkten1 in Europa bietet. Ford-Kunden genießen dabei bevorzugte Energie-Preise und den zusätzlichen Vorteil der Plug & Charge-Technologie für ein unkompliziertes Ladeerlebnis. Zusätzlich ist die Zahlung an den Allego-Stationen auch mit gängigen Debit- oder Kreditkarten möglich. Keine Infos gibt es zu den in Deutschland ohnenhin hohen Strompreisen. GEWERBLICHER MARKT 05/06.2024
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