28 Der Mobilitätsmanager 09.2024 Text RED Fotos DMM Online-Info bundesregierung.de Geschäftswagen • Förderung Mit ihrer Wachstumsinitiative will die Bundesregierung der deutschen Wirtschaft zusätzliche Impulse für eine neue Dynamik geben. Das gilt u.a. für die Premiumautobauer. Rückwirkend zum 01. Juli 2024 soll es zudem eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge geben. Auch mit E-Fuels betriebene Verbrenner sollen künftig steuerlich mit den Akku-Autos gleichgestellt werden. Bundeswirtschaftsminister und stv. Kanzler Dr. Robert Habeck erwartet von der Regelung einen Nachfrageschub seitens viele deutscher Unternehmen. Profitieren werden vor allem die Premiummarken, deren Angebote der oberen Mittelklasse und Oberklasse bisher nicht unter der Schwelle von 70.000 Euro konfigurierbar sind. Hinter dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ verbergen sich viele kleine Änderungen. Innerhalb des ca. 250 Seiten langen versteckt sich hinter § 6 Abs. 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 EStG. Dort heißt es auf Seite 4, für Unternehmen werde rückwirkend zum 01. Juli 2024 der Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 auf 95.000 Euro bei der Dienstwagenbesteuerung für E Fahrzeuge erhöht. Im Klartext: Es wird geregelt, wie privat genutzte Dienstwagen für Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil besteuert werden, sofern kein Fahrtenbuch (manuell oder elektronisch) geführt wird. Umwelt- und Sozialverbände kritisierten die Pläne der Bundesregierung und forderten deren Stopp während des Gesetzgebungsverfahrens, weil sie falsche Anreize setzen und soziale Ungerechtigkeit ausbauen würden. Auch die Deutsche Umwelthilfe sprich vom Verschleudern von Steuergeld. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Die Bundesregierung sollte die Anschaffung von kleinen und sparsamen E-Autos fördern, die auch von Pflegediensten usw. dringend gebraucht werden.“ Die Wachstumsinitiative der Ampel mache aber „genau das Gegenteil“. Einen sinnvolleren Weg in der Förderpolitik für E-Autos würden Frankreich und die skandinavischen Länder verfolgen, sagte Resch. „Wir brauchen ein Bonus-Malus-System, das klimaschädliche Fahrzeuge massiv verteuert und Fahrzeuge, die wenig CO2 ausstoßen und wenig Strom verbrauchen, begünstigt.“ Mit diesen Mitteln habe Norwegen es geschafft, dass „90 % der Neuzulassungen inzwischen Elektrofahrzeuge“ sind. In Deutschland scheitere diese Diskussion „aber am Widerstand der deutschen Autokonzerne“. Tatsächlich hilft das „Geschenk“ der Ampelregierung all jenen Dienstwagennutzern, die einen höherpreisigen Firmenwagen fahren dürfen. Und es hilft natürlich den Autoherstellern, die hier ein zusätzliches schlagkräftiges Argument in den Händen halten würden, um die Preise ihrer elektrischen Modelle weiterhin hochzuhalten. ••• GROSSE E-DIENSTWAGEN ATTRAKTIVER Das Mercdese EQE SUV profitiert von der neuen Regelung Der neue 7er BMW fällt garantiert nicht unter die vergünstigte Besteuerung. Die Bundesregierung will die Förderung von batterieelektrischen Autos ausweiten. Dazu beinhaltet der neue Haushalt für 2025 eine geänderte Dienstwagen-Regelung für Elektroautos. Im neuen Etat ist vorgesehen, dass die Obergrenze für die vergünstigte Besteuerung von BEV von 70.000 auf 95.000 Euro angehoben wird. Fahrer solcher Firmenautos müssen auch nur 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuern. Dienstwagenberechtigte mit hohen Einkommen fahren mit dem neuen Steuermodell besonders günstig. Von den einkommensstärksten 10% der Bevölkerung mit über 80.000 Euro Jahresgehalt haben etwa 60% einen Dienstwagen. Nach Schätzungen von Finanzfachleuten zahlen Käufer eines Oberklasse-Mercedes EQE 350 4Matic SUV, der rund 90.000 Euro kostet, bei einer 48-montigen Haltedauer des Fahrzeugs dank der neuen Dienstwagenregelung statt wie bisher rund 10.700 nur noch 5.400 Euro an Einkommen-steuer. Der „Steuer-Spareffekt“ entlastet einen Spitzenverdiener also um die Hälfte. ••• Gutverdiener sparen 50 % Einkommensteuer BU NICHT VERGESSEN
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