30 Der Mobilitätsmanager 10.2024 Geschäftsreise • Bahn Text RED Fotos DB I KLZG Grundsätzlich kann nur derjenige einen bestimmten Sitzplatz für sich beanspruchen, der eine Sitzplatzreservierung vorzuweisen hat. Die gültige Fahrkarte umfasst lediglich einen Beförderungsanspruch. In Deutschland müssen Fahrgäste im Zug keine Sitzplatzreservierung vornehmen, so wie es bei vielen anderen Bahnunternehmen im Ausland der Fall ist. Bei den OUI-Zügen in Frankreich, den britischen Bahngesellschaften, bei der spanischen Renfe, den japanischen und chinesischen Bahnverwaltungen erhält man mit dem Ticketkauf automatisch und kostenfrei einen Sitzplatz. Und bei SNCF, Renfe, JR, CHR & Co. werden je Zug ohnehin nur so viele Tickets verkauft, wie Plätze im Zug vorhanden sind. Überfüllte Züge, wie sie bei der DB oft genug vorkommen, gibt es nicht. Nachstehend wird nur das System Deutsche Bahn betrachtet. Treten sie ihre Bahnfahrt ohne Sitzplatzreservierung an und finden gleichwohl einen freien Platz, dürfen sie ihn besetzen und ihn auch während der gesamten Fahrt beanspruchen. Ist ein Zug überfüllt und kann daher aus Sicherheitsgründen nicht weiterfahren, was bei der DB immer wieder mal vorkommt, können theoretisch alle Fahrgäste ohne Sitzplatz aus dem Zug geschickt werden. Wann ist ein Sitzplatz ohne Reservierung freizugeben? Gesondert ausgewiesene Sitzplätze (z.B. Kleinkindabteil, Schwerbehindertenplätze, Bahn Comfort Sitzplätze) sind für die berechtigten Personengruppen freizugeben, wenn diese von einer unberechtigten Person genutzt werden. Müssen reservierte Sitzplätze im Zug ausgewiesen werden? Es besteht keine Verpflichtung der Bahn, reservierte Sitzplätze im Zug auszuweisen. Entsprechende Informationen sind eine reine Serviceleistung. Dies bedeutet, dass auch ein als nicht reserviert ausgewiesener Sitzplatz – oft genug fallen die elektronischen Platzreservierungssysteme in den Waggons aus, so dass man nicht erkennen kann, ob ein Platz reserviert ist oder nicht – reserviert sein kann. Kommt dann ein Fahrgast und kann eine gültige Reservierung des als nicht reserviert angezeigten Platzes nachweisen, so ist der Sitzplatz freizugeben. Wie lange gilt eine Sitzplatzreservierung? Eine Sitzplatzreservierung gilt bei der Deutschen Bahn lediglich die ersten 15 Minuten nach Fahrtantritt. Danach verfällt eine Reservierung und der Platz ist für jeden Fahrgast frei verfügbar. Dies gilt auch für den Fall, dass ein reservierter Sitzplatz von einem Fahrgast ohne Reservierung bis zum Ablauf dieser Zeit blockiert wird. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, mehrere Sitze zu reservieren, um alleine sitzen zu können. Wenn ein Fahrgast mehr als 15 Minuten benötigt, um zu seinem Sitzplatz zu gelangen, so verfällt die Reservierung und er kann den Sitzplatz nicht mehr einfordern. In solchen Fällen kommt es aber immer wieder zu Problemen und Streitereien, vor allem, wenn ein Fahrgast infolge dichten Gedränges in den Zügen nicht so rasch zu seinem Platz gelangen kann, wie es eigentlich sein sollte. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass im Grundsatz auch kein Anspruch darauf besteht, dass der Sitz während der Bahnfahrt freigelassen wird, wenn z.B. das Bordrestaurant oder die Toilette aufgesucht wird – auch wenn ein einmal genutzter Sitzplatz von den allermeisten Reisenden respektiert und nicht „gekapert“ wird. Muss der reservierte Sitzplatz von anderen Fahrgästen freigegeben werden? Bei einer bestehenden Reservierung kann darauf bestanden werden, dass dieser von einem Fahrgast, STREIT UM DEN SITZPLATZ Fein heraus ist, jedenfalls meist, wer im Voraus seinen Sitzplatz im Zug reserviert hat. Die meisten Mobilitätsmanager buchen für ihre Firmenreisenden bei Bahnfahrten einen Sitzplatz. Doch haben Business Traveller wirklich einen Anspruch auf einen Sitzplatz, wenn sie in einem Fernzug der Bahn unterwegs sind? Mitunter ist das eine knifflige Angelegenheit.
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