DMM Der Mobilitätsmanager

22 Der Mobilitätsmanager 05/06.2023 Geschäftsreise • A1-Ärger Text RED Fotos Stiftung Familienunternehmen I DMM I Verbraucherzentrale Berlin Zur Unwirtschaftlichkeit tragen einerseits die Vorgaben der Europäischen Union bei, andererseits die wenig praxistaugliche Umsetzung und Handhabung in Deutschland. Das zeigt sich am Beispiel der A1-Bescheinigung. Dabei handelt es sich um einen verpflichtenden Registrierungsnachweis im Rahmen der EU-Entsenderrichtlinie für Tätigkeiten von Geschäftsreisenden in einem der EU-Länder. Anträge auf Ausstellung der A1-Bescheinigung für entsandte Arbeitnehmer sind vom Arbeitgeber elektronisch zu übermitteln. Das A1-Formular ist vor Antritt der Auslandsreise in erster Linie aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen (§ 106 SGB IV) auszufüllen. Die Verpflichtung gilt so lange, bis das EU-Parlament, der Rat und die EU-Kommission die Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit überarbeiten. Die Bescheinigung muss beantragt werden, und sei es auch nur für eine kurze Dienstreise. Damit wird dokumentiert, dass er im Heimatland sozialversichert ist. Erheblicher Zusatzaufwand. Das Verfahren belastet die Familienunternehmen erheblich, besagt die gemeinnützige Stiftung Familienunternehmen – die Stiftung ist der größte Förderer von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Familienunternehmens. Dabei könnte das A1-Verfahren mit einfachen Maßnahmen viel effizienter gestaltet werden, besagt das Ergebnis einer vergleichenden Studie der Stiftung. Sie wurde erstellt vom Centres for European Policy Network und der Prognos AG, und zwar in Kooperation mit dem Normenkontrollrat des Landes Baden-Württemberg. Hier wurden zum einen die für den Antrag erforderlichen Angaben in vier Mitgliedsländern der EU untersucht, zum anderen die ökonomischen Kosten, die daraus in der Unternehmenspraxis resultieren. Die Studie betrachtet die Staaten Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich. Das gesamte Forschungsprojekt erstreckt sich über vier Bände zu vier verschiedenen Regulierungen. Teil 1 widmet sich der A1-Bescheinigung. Jeder fragt etwas anderes ab. Hier lässt die EU Spielräume, die die Mitgliedstaaten unterschiedlich effizient ausfüllen. Denn welche EU ERSCHWERT GESCHÄFTSREISEN Kaum erträglicher Verwaltungsaufwand dank der EU-Bürokratie. In Deutschland kostet das Anmeldeverfahren für jeden Antrag viel Zeit. Zig Tausende Geschäftsreisende haben außerhalb Deutschlands zu tun. Der damit einhergehende Verwaltungsaufwand in den Unternehmen, oft von Mobilitätsmanagement-Abteilungen zu erledigen, ist kaum erträglich. So ächzen deutsche Familienunternehmen unter den Lasten einer EU-Bürokratie, die von Ineffizienzen geprägt ist. Die A1-Bescheinigung deckt den sozialversicherungsrechtlichen Hintergrund einer Dienstreise ab. Sie bescheinigt, welches Sozialversicherungsrecht für die Person mit der Bescheinigung gilt. Vor der Ausreise aus dem Land, in dem der Arbeitnehmende sozialversichert ist, um eine Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedsstaat auszuüben, ist es notwendig, eine Dokumentation über die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen, z. B. medizinischer Behandlung (Arzt/Krankenhaus), während der Arbeit im Zielland nachweisen zu können. Die EU unterscheidet derzeit nicht zwischen einer Geschäfts- oder Arbeitsreise. Die EU-Meldung ist eine Verpflichtung (Richtlinie 96/71/EG), die von der europäischen Union vorgegeben wurde, um Lohndumping vorzubeugen und die Arbeitsrechte von entsandten ArbeitnehmerInnen zu stärken (Bezug: Dienstreisen unter 90 Tagen). Eine entsandte Arbeitnehmende ist definiert als eine Person, die für einen begrenzten Zeitraum eine Arbeit auf dem Gebiet der EU/EFTA ausübt, die nicht dem (Heimat-)Staat entspricht, in dem die Person normalerweise arbeitet. Diese Arbeitstätigkeit, der Dienstreise, muss bei den Arbeitsbehörden des Ziellandes rechtmäßig angemeldet werden. Mit einer EUMeldung müssen auch immer diverse, länderspezifische Unterlagen eingereicht und von dem/der Dienstreisenden mitgeführt werden, unter anderem auch die A1-Bescheinigung (Nachweispflicht). ••• A1 vs. EU-Meldung

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